Die wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 muss aus Sicht der Versicherer durch einen neutralen, unabhängigen Dritten erfolgen.

Diese Forderung entspricht auch im Wesentlichen dem Baurecht. Der unabhängige Dritte ist der von VdS Schadenverhütung anerkannte Sachverständige.


Die Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 ist eine besondere Prüfung im Sinne des Brandschutzes.


Bei der brandschutztechnischen Prüfung geht es um spezielle Kenntnisse, die sich der Prüfer aneignen muss, um einen Blick für Schwachstellen zu bekommen. Hier helfen ihm die Richtlinien von VdS Schadenverhütung (VdS-Richtlinien). Diese Richtlinien beinhalten jahrzehntelange Erfahrungen

der Versicherungswirtschaft im Bereich Brandschadenverhütung. Keine elektrotechnische Ausbildung, außer der bei VdS Schadenverhütung,

vermittelt diese Inhalte. Der VdS anerkannte Sachverständige muss im Befundschein zur Klausel SK 3602-Prüfung unterschreiben, dass er die Anlage nach diesen Richtlinien geprüft hat.


Die Grundlagen der Prüfung von elektrischen Anlagen nach Klausel SK 3602 sind in den Prüfrichtlinien VdS 2871 festgeschrieben. Hier sind Umfang und Inhalt dieser Prüfung klar umrissen. Dort wird u.a. Folgendes festgelegt:


- Einbeziehung des baulichen Brandschutzes (wie Brandabschottungen).

  1. -Durchführung von berührungslosen Temperaturmessungen


mindestens mit einem punktmessenden berührungslosen Infrarot-Messgerät. Hier wurden in den letzten Jahren bereits sehr gute Ergebnisse erzielt. Der VdS anerkannte Sachverständige muss ein solches Gerät (oder eine Thermografie- Kamera) besitzen und einsetzen.

Der VdS-anerkannte Sachverständige zum Prüfen elektrischer Anlagen berücksichtigt bei seiner Prüfung und Beratung die aktuellen Erkenntnisse aus der Brandschadenverhütungsarbeit der Sachversicherer.